Leistungen

Erdbestattung

Lange Zeit war die Erdbestattung die übliche Form der christlichen Bestattung und gilt auch heute noch als die am meisten verbreitete Beisetzungsart. Dabei werden die sterblichen Überreste in einem Grab im Erdreich beigesetzt. Familie und Freunde des Verstorbenen begleiten den Leichnam auf seinem letzten Weg zum Grab. In Deutschland ist die Erdbestattung ausschließlich auf Friedhöfen erlaubt, darüber hinaus besteht eine Sargpflicht. Als Bestattungsunternehmen übernehmen wir für Sie die Überführung, hygienische Versorgung und Vorbereitung des Leichnams für die Beisetzung. Gerne organisieren wir eine würdevolle und individuelle Trauerfeier und Beerdigung und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten.

Bei dieser Bestattungsform wird durch das Schließen des Grabes auch für die Angehörigen emotional ein Abschluss bemerkbar – man verabschiedet sich in diesem Augenblick ganz bewusst von den sterblichen Überresten des geliebten Menschen. Die Erdbestattung bietet einen weiteren wesentlichen Aspekt für die aktive Trauerbewältigung: Durch das Grab wird ein Anlaufpunkt für die Angehörigen geschaffen – ein Ort, an dem man gemeinsam trauern und erinnern kann.

Es gibt verschiedene Arten von Gräbern: Reihen- oder Wahlgrabstellen. Die Lage, Größe, Laufzeit, Gebühren und weitere Details legt die Friedhofsverwaltung fest. Ein Reihengrab (Einzelgrab) liegt in einem Feld von Reihengräbern. Die Stellen werden der Reihe nach belegt. Die Gräber können gegenüber dem Wahlgrab nicht wieder erworben werden. Wahlgräber können an verschiedenen Stellen des Friedhofes sein. Sowohl am Wahlgrab, als auch am Reihengrab wird durch eine Gebühr ein Nutzungsrecht erworben. Nach Ablauf einer bestimmten Ruhezeit (zwischen 10 und 20 Jahren) besteht bei Wahlgräbern die Möglichkeit, dieses Nutzungsrecht zu verlängern. Bei weiteren Bestattungen muss die Ruhezeit eingehalten werden und das Nutzungsrecht dementsprechend nacherworben werden.

Feuerbestattung – Kremation

Heutzutage kann jeder Mensch selbst entscheiden, ob er nach dem Tod eine Feuer- oder Erdbestattung wünscht. Wir empfehlen, diese Entscheidung in einer schriftlichen Willensbekundung festzulegen, da für eine Feuerbestattung bestimmte Vorschriften eingehalten werden müssen. Wenn ein Antrag auf Einäscherung vorliegt, die den ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person enthält, nach dem eigenen Tod eingeäschert zu werden, können bürokratische Schwierigkeiten vermieden werden. Handelt es sich um einen unerwarteten Todesfall, besteht die Möglichkeit, dass die nächsten Verwandten anstelle des Toten diese Erklärung abgeben. Vor der Kremation muss der Leichnam ein zweites Mal ärztlich untersucht werden. Sollten später kriminaltechnische Zweifel an der Todesursache bestehen, wäre nach einer Einäscherung eine spätere Examination der sterblichen Überreste unmöglich.

Wir übernehmen als Bestatter die Überführung des Verstorbenen in ein Krematorium. Die Einäscherung muss in Deutschland in einem Holzsarg erfolgen und dauert ungefähr zwei Stunden. Eine Feuerbestattung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Alle Vorgänge im Krematorium werden genau dokumentiert und überwacht. Nach dem Verbrennungsprozess wird die Asche des Verstorbenen in einer Kapsel luftdicht verschlossen.

Wann der geeignete Zeitpunkt für die Urnenbeisetzung ist, liegt in Ihrer Entscheidung. Ob in einem schlichten Akt oder mit einer pietätvollen Trauerfeier. Die Beisetzung der Urne kann selbstverständlich auch im Rahmen eines Gottesdienstes erfolgen.

Baumbestattung bzw. Waldbestattung

Eine neue Form der Bestattung ist die Baumbestattung. Die Asche des Verstorbenen wird direkt an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. So ist der Baum zugleich Grab und Grabmal. Die Grabpflege übernimmt somit die Natur. Gerade für Naturverbundene ist die Baumbestattung eine schöne Art und Weise, dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen.

Gemeinsam mit dem Förster wird der Baum für das Baumurnengrab ausgesucht und im Baumregister eingetragen. Durch diesen Eintrag sind die Bäume eines Bestattungswaldes geschützt. In der Regel suchen sich Menschen, die sich für eine Baumbestattung entscheiden, ihre Bäume selbst aus. Mit der Zeit können dort auch andere Familienmitglieder beigesetzt werden.

Die Bestattung selbst liegt in Ihren Händen und kann in allen Formen individuell gestaltet werden. Für gewöhnlich findet die Beisetzung an den Wurzeln im engsten Familien- und Freundeskreis statt.

Übergeben Sie die Grabpflege der Natur

Verpflichtungen entstehen nicht, da bei einem Baumgrab keine Kosten für die Grabpflege anfallen.

Grabaufhebungen oder Grabverlängerungen entfallen.

Ein Baumurnengrab kann wahlweise eine Familienruhestätte oder eine Gemeinschaftsgrabstätte sein.

Für alle Familienmitglieder ist ein Baumurnengrab unabhängig vom Wohnort ein gemeinsamer Bezugspunkt.

Wenn Sie Näheres zur Baumbestattung erfahren möchten, sprechen Sie uns an.

Anonyme Urnengrabstätten

Bei einer anonymen Urnenbestattung sind keine einzelnen Grabstätten erkennbar. Die Urnenflure werden als Rasenfläche mit einem gemeinsamen Denkmal angelegt.

Wesentliche Merkmale der anonymen Urnengrabstätte:

Die einzelne Grabstätte ist nicht erkennbar.

Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.

Die Flure für anonyme Urnengrabbestattungen sind einheitlich als Rasenfläche gestaltet und mit einem gemeinsamen Denkmal angelegt

Die Gestaltung und Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, dürfen auf der Rasenfläche weder Grablichter noch anderer Grabschmuck abgelegt werden. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege keinen Einfluss.

Verstreuung

Bei der Einäscherung  in Luxemburg sowie in Frankreich besteht auch die Möglichkeit, die Verstreuung der Asche auf dem dafür vorgesehen Teil des Krematoriums oder Friedhofs durchzuführen. Dies ist in Deutschland nicht möglich! Hierbei sind somit für die Hinterbliebenen keine weiteren Friedhofsgebühren, Pflegemaßnahmen oder ein Grabstein mehr nötig. Die Begleitung der Verstreuung durch Angehörige ist in beschränktem Maße möglich.

Für die Hinterbliebenen entfallen Friedhofsgebühren, etwaige Pflegemaßnahmen oder Kreuz bzw. Grabstein. 

Trauerdruck

Zu den Trauerdrucksachen gehören nicht nur Trauerbriefe oder Karten und Todesanzeigen in Zeitungen. In diesen Bereich fallen auch Nachrufe, Danksagungen, Kondolenzlisten und Sterbebildchen. Jede Trauerdrucksache erfüllt neben der Funktion, sachliche Mitteilungen kundzugeben, in der Regel auch andere Funktionen wie die Würdigung der verstorbenen Person oder die Verständigung der Trauergemeinde. Eine Auswahl an Symbolen und Schriften ergänzt unser Trauerdruck-Angebot weiter. 

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des passenden Textes und halten für Sie eine große Auswahl an Trauerpapieren bereit. Ebenfalls sorgen wir für das Erscheinen der Anzeige in den regionalen Zeitungen.